Die römische Verfassung
Die Verfassungsorgane
In der römischen Verfassung stehen 3 Verfassungsorgane nebeneinander:
1. die Staatsbeamten (magistratus)
2. der Senat (senatus)
3. die Volksversammlung (comitia centuriata; contio)
Die einzelnen Ämter mit ihren Aufgabenbereichen
Im Frieden und im Krieg liegt die Leitung des Staates voll und ganz in den Händen der
zwei jährlich gewählten Konsuln. Hier ist schon die Grundprinzipien der
römischen Verfassung, das der Kollegialität (2 Konsuln) und das der Annuität
(Neuwahlen nach einem Jahr) erkennbar. Zwei Prätoren sind für die
Rechtssprechung zuständig, aufgeteilt in innere (praetor urbanus) und äußere (praetor
peregrinus) Rechtsangelegenheiten. Die zwei Quästoren regeln die
Finanzverwaltung und haben die Aufsicht über die Staatskasse. Den Vier Ädilen fällt die
Polizeigewalt, die Aufsicht über den Markt und für Rom so wichtige die
Getreideversorgung zu. Außerdem sind sie für die Ausrichtung der öffentlichen Spiele
zuständig.
Obgleich die zentralen Staatsaufgaben ausgewogen verteilt zu sein scheinen, liegt die
letztendliche Machtbefugnis bei den beiden Konsuln, die in staatlichen Krisensituationen
durch die Benennung eines Diktators mit alleinherrschaftlicher
Befehlsgewalt den Staat einer einzigen Person überantworten können.
Die Volkstribunen: Stimme des Volkes
Neben den erwähnten Magistraten stehen die sogenannten Volkstribunen
(tribuni plebis), die insbesondere die Rechte des unteren Volkes (plebs) wahren sollen.
Von diesen tribuni plebis gab es anfangs zwei (Kollegialitätsprinzip), später jedoch 1o.
Die Volkstribunen besaßen das Recht, den Bürgern bei Übergriffen der Magistrate
beizustehen (ius auxilium ferendi) und konnten gegen die Maßnahmen aller Magistrate, auch
der Konsuln, ihr Veto (veto: ich verbiete) einlegen (ius intercedendi). Zudem hatten sie
das Recht, die Volksversammlung einzuberufen (ius cum plebe agendi) und später sogar den
Senat versammeln (ius senatum habendi).
Der Senat
Der römische Senat (senatus) ist aus dem Ältestenrat des Adels
hervorgegangen. Er bildet die Rechtsversammlung von ausgewählten ehemaligen Beamten,
welche jedoch eigentlich nur die amtierenden Beamten beraten sollte. Dennoch konnten sich
die Beamten den Weisungen des Senats kaum widersetzen, da ihm erfahrene Politiker
angehören, deren Autorität allgemein geschätzt wird. Ursprünglich hatte der Senat 3oo,
seit der Diktatur Sullas 6oo und unter
Caesar vorübergehend 9oo Mitglieder. Der Senat
verwaltet zusätzlich zu seiner beratenden Funktion
die Provinzen des Reiches.
Die Volksversammlung
Die Volksversammlung (comitia centuriata) ist eine politische
Errungenschaft der Ständekämpfe in der römischen Politik. Ihre Wurzel gehen aber bis
auf den König Servius Tullius zurück, der das Volk - wie auch das Militär - in Klassen
einteilte. Jede Zenturie bildete ursprünglich eine Hundertschaft des Heeres und wurde
streng nach einem bestimmten Mindestvermögen einer Klasse zugeteilt. Daher haben die
oberen Zenturien (z.B. die Ritter (equites)) bedeutend weniger Mitglieder
als die unteren, nicht so vermögenden. Jede Zenturie verfügt bei Abstimmungen
über eine Stimme, so dass die 18 Ritterzenturien und die 8o Zenturien der 1. Klasse
bereits über die absolute Mehrheit der Stimmen verfügen, obwohl sie nur einen Bruchteil
der im Grunde Stimmberechtigten ausmachen. Auch in der Voplksversammlung konzentriert sich
also die politische Macht in der Spitze.
Die Volksversammlung wählt die wichtigen Magistrate, hat gesetzgebende Gewalt und tritt
in Rechtsfällen, die den Gesamtstaat betreffen, als Richterkollegium auf.
Liktoren als Symbol der Macht
Die Liktoren waren Hilfsmagistrate, welche die Befehle der Beamten
durchsetzen und für die Prätoren und Konsuln eine Ehrengarde bildeten. Zum Zeichen ihrer
Macht trugen sie die fasces, Rutenbündel, in deren Mittel ein Beil
steckt. Sie symbolisieren die Macht der obersten Beamten über Leben und Tod und die
Befugnis zur Anwendung der Prügelstrafe auch bei römischen Bürgern, was allen anderen
per Gesetz streng verboten war. Diese faces wurden später zum Zeichen absoluter Macht
schlechthin. Daher leitet sich von ihnen der moderne Begriff "Faschismus"
ab.
Hierarchie der Macht
Die hierarchische Machtstruktur des römischen Staates zeigt sich auch
darin, dass die Volksversammlung nicht selbständig zusammentreten kann, sondern von einem
Magistrat einberufen werden muss. Zudem darf sie aus den eigenen Reihen keine Anträge
formulieren, sondern nur über Anträge abstimmen, die von Magistraten eingebracht wurden.
Zwei Zensoren, die alle vier Jahre für eine eineinhalbjährige Amtszeit
gewählt werden und beim Ausscheiden aus diesem Amt ein den Gesamtstaat reinigendes
Sühneopfer (lustrum) begehen, üben eine Art Wächteramt über den Gesamtstaat aus. Sie
kontollieren die Bürgerlisten, teilen die Bürger in die entsprechenden Vermögensklassen
ein (Zensor kommt von "censere" : schätzen), überprüfen und ergänzen den
Senat. Eine weitere Aufgabe der Zensoren besteht in der Überwachung der Sitten der
römischen Bürger (!): sie können durch eine "nota censoria" unwürdige
Senatoren aus dem Senat und Ritter aus dem Ritterstand entfernen, jeden Bürger zum
"Aerarier" bestimmen und ihm dadurch eine Strafsteuer auferlegen. Diese Aufgabe
als Sittenwächter üben die Zensoren für den "mos maiorum" aus, dass heißt für die Erhaltung der
durch die Traditionen übernommenen Wertvorstellung des römischen Volkes. Der "mos
maiorum" ist zentraler Bestandteil römischer Individual- und Staatsethik.
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